Verhalten bei Krankheit

Falls Ihr Kind einmal krank sein sollte, melden Sie dies bitte direkt der Klassenlehrkraft oder teilen Sie es einem Mitschüler mit, der es der Klassenlehrkraft ausrichtet.

Spätestens am 3. Fehltag muss dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden. Bitte schreiben Sie Entschuldigungen immer auf ein DIN-A4- oder zumindest auf ein DIN-A5-Blatt, da der Lehrer diese alle abheften und aufbewahren muss. Ein Vermerk im Hausaufgabenheft oder eine E-Mail ist nicht ausreichend. Auch wenn Ihr Kind noch weitere Tage fehlt, sind Sie dazu verpflichtet, am 3. Fehltag eine schriftliche Entschuldigung abzugeben (persönlich vorbeibringen, einem Mitschüler mitgeben, in den Briefkasten der Schule werfen, …).

Unentschuldigtes Fehlen gilt als Verstoß gegen die im Schulgesetz verankerte Schulpflicht. Wer diese Pflicht verletzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Hier finden Sie ein Muster, wie solch eine schriftliche Entschuldigung aussehen kann (kann auch als Kopiervorlage genutzt werden):
Muster für eine schriftliche Entschuldigung

Besonders in Zeiten von Corona ist der Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen wichtig. Dazu finden Sie hier ein Faktenblatt mit dem Vorgehen und im Anhang des Dokuments ein Formular "Bescheinigung zur Wiederzulassung in die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Schule".

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Verhalten bei Krankheit

Falls Ihr Kind einmal krank sein sollte, finden Sie hier weitere Informationen was wann zu tun ist und finden auch ein Muster für eine schriftliche Entschuldigung. >>